Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Novosafe GmbH

Stand: Juli 2025


  1. Geltungsbereich 


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Novosafe GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, und ihren Kunden. Sie betreffen insbesondere die Lieferung, Montage, Wartung und Überwachung sicherheitstechnischer Anlagen sowie die Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle. Die AGB gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie für Unternehmer gemäß § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Novosafe stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. 

  1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung hochwertiger Sicherheitskomponenten (z. B. Alarmanlagen, Bewegungsmelder, Videoüberwachung), deren professionelle Installation sowie die Anbindung an eine zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle. Die Systemauswahl erfolgt individuell entsprechend der Gegebenheiten beim Kunden.



Der Kunde erkennt an, dass die vereinbarten Leistungen – insbesondere die Installation und der Betrieb elektronischer Sicherheitstechnik – der Prävention und Gefahrenabwehr dienen, jedoch keinen absoluten Schutz vor Einbruch, Diebstahl oder sonstigen Straftaten gewährleisten können. Novosafe übernimmt keine Garantie für das Unterbleiben solcher Ereignisse. Der Abschluss dieses Vertrages beinhaltet ferner keinen Versicherungsschutz. Der Kunde bestätigt, umfassend über die Funktionsweise und die bestimmungsgemäße Nutzung der überlassenen Sicherheitssysteme informiert worden zu sein.



Novosafe behält sich vor, bei der Ausführung des Auftrags technische Anpassungen vorzunehmen, sofern diese auf dem Stand der technischen Entwicklung beruhen oder sich im Einzelfall als zweckmäßig und geeignet zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Anlage erweisen oder sich gesetzliche Vorschriften ändern. Der Berufung des Kunden auf etwaige „branchenübliche Gepflogenheiten“, die diesen Änderungen widersprechen, wird ausdrücklich widersprochen.



Sofern Novosafe Instandhaltungsarbeiten auf Grundlage einer Einzelberechnung erbringt, gelten ergänzend folgende Regelungen. Der Kunde vergütet die im Auftrag vereinbarten Verrechnungssätze für Arbeitszeiten, etwaige Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für Leistungen unter erschwerten Bedingungen, einschließlich Planung, Überwachung und Dokumentation. Ebenso wird der Verbrauch von Materialien einschließlich Verschnitt sowie der Aufbau und Anschluss der Einrichtungen gesondert berechnet. Anfahrts-, Rückreise- und Vorbereitungszeiten gelten als Arbeitszeiten. Lohn-, Fahrzeug- und Reisekosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet, es sei denn, eine pauschale Berechnung ist Vertragsbestandteil. Hierzu zählen auch Transportkosten für Werkzeuge, Materialien, Unterlagen und ggf. Auslösungen und Zulagen für das eingesetzte Personal. Werden zur Diagnose oder Beseitigung intermittierender Fehler wiederholte Einsätze erforderlich, trägt der Kunde die dafür entstehenden Kosten, auch wenn keine Mängel festgestellt werden können.



Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffe:


  • „Alarmanlage“ bezeichnet die technische Gesamteinheit aus installierten Komponenten wie Bewegungsmeldern, Tür-/Fenstersensoren, Kameras, Sirenen und Steuereinheiten, die dem Schutz von Personen und Sachen dient und bei sicherheitsrelevanten Ereignissen Alarme auslöst.

  • „Dienstleistungen“ sind alle über die Lieferung und Installation hinausgehenden Leistungen der Novosafe GmbH, insbesondere die Anbindung der Alarmanlage an eine Notruf- und Serviceleitstelle, Wartung, Support und Fernzugriff.

  • „Einrichtungsleistung“ meint die individuelle Konfiguration, Montage und Inbetriebnahme der Sicherheitssysteme vor Ort beim Kunden.

  • „Notrufzentrale“ (auch: „NSL“) ist die zertifizierte Leitstelle, die im Rahmen der Aufschaltung rund um die Uhr eingehende Alarme überprüft und gegebenenfalls Einsatzkräfte verständigt.



Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, bleiben die gelieferten Sicherheitssysteme einschließlich Zubehör bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher vertraglich vereinbarter Entgelte Eigentum der Novosafe GmbH. Nach Beendigung eines Dienstleistungsvertrags erfolgt der Eigentumsübergang an den installierten Geräten. Die Deinstallation und Rückgabe etwaiger mietweiser überlassener Komponenten (z. B. Mobilfunkmodule, Funkmodule oder zertifizierter Alarmübertragungsgeräte) erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden insoweit nicht zu.


Der Kunde verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Bedienung und Nutzung der gelieferten Systeme. Bei wiederholten Fehlalarmen, die auf unsachgemäße Bedienung, Nachlässigkeit oder unterlassene Wartung durch den Kunden zurückzuführen sind, ist Novosafe berechtigt, eine technische Überprüfung durchzuführen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde. Werden wiederholt oder schuldhaft Fehlalarme ausgelöst, die zu kostenpflichtigen Einsätzen von Polizei, Feuerwehr oder Notdiensten führen, haftet der Kunde für die hierdurch entstehenden Gebühren und Aufwände. Dasselbe gilt für mutwillige oder grob fahrlässige Falschauslösungen, etwa durch Dritte, die vom Kunden autorisiert wurden (z. B. Reinigungskräfte, Nachbarn etc.). Novosafe ist berechtigt, bei wiederholtem Missbrauch oder schwerwiegenden Vertragsverstößen den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.


  1. Zustandekommen des Vertrages 


Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebots, durch ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung durch Novosafe zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Angebote von Novosafe sind freibleibend.

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher

Im Falle des Fernabsatzes oder eines Vertragsschlusses außerhalb der Verkaufsräume von Novosafe („Fernabsatzgeschäft“) hat der Kunde das Recht, sofern er ein Verbraucher ist, innerhalb von 14 (Kalendertagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.



Solange die Hardware nicht installiert wurde, kann der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Mit der Installation bzw. Nutzung verzichtet er auf das gesetzliche Widerrufsrecht.



Hinweise zum Widerruf


Widerrufsrecht


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Novosafe GmbH, ADRESSE, E-MAIL, TELEFONNUMMER) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs


Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Ausschluss des Widerrufsrechts bei Installation digitaler Inhalte

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn

– die Installation bzw. Nutzung der Hardware begonnen wurde, und
– Sie zuvor ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen dürfen, und
– Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie mit Beginn der Ausführung des Vertrags (Installation) Ihr Widerrufsrecht verlieren.


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)


- An

Novosafe GmbH, ADRESSE, E-MAIL

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Installation der folgenden Waren

(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*)/erhalten am (*)

- Name des/der Verbraucher(s)

- Anschrift des/der Verbraucher(s)

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen, Annahmeverzug, Rücktritt


Es gelten die im Vertrag oder Angebot genannten Preise. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Kunde Verbraucher ist. Bei Unternehmern werden Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer berechnet. Zahlungen sind mit Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Skonto wird nicht gewährt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


Erfolgt die Leistung mehr als drei Monate nach Vertragsschluss und ist Novosafe an eine nachweislich gestiegene Kostenentwicklung bei Material- oder Lohnaufwand nicht selbst schuldhaft gebunden, so ist Novosafe berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisanpassung vorzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Preiserhöhung zum Zeitpunkt der Ausführung auf objektiv nachvollziehbaren Gründen beruht und dem Kunden vor Leistungsbeginn in Textform mitgeteilt wird. Übersteigt die Preisanpassung 5 % des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, welches binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform auszuüben ist.

Novosafe zieht bei Dienstleistungsverträgen die monatlichen Gebühren per SEPA-Lastschriftverfahren zu Beginn des jeweiligen Monats ein. Der Kunde erteilt Novosafe hierzu ein entsprechendes Lastschrift-Mandat und stellt eine ausreichende Kontodeckung sicher. Kosten, die durch nicht ausreichende Kontodeckung oder Rücklastschriften entstehen, werden vollständig durch den Kunden getragen - Novosafe gibt die Novosafe entstehenden Gebühren vollständig an den Kunden weiter.


Novosafe ist berechtigt, die monatlichen Gebühren bei laufenden Dienstleistungsverträgen entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten in Deutschland anzupassen. Maßgeblich ist der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI, Basisjahr 2010 = 100). Zur Berechnung wird der Durchschnitt der letzten zwölf veröffentlichten Monatswerte vor dem Anpassungszeitpunkt herangezogen. Eine Anpassung erfolgt frühestens drei Monate nach Vertragsschluss. Unabhängig davon behält sich Novosafe das Recht vor, die Gebühren in angemessenem Umfang anzupassen, wenn und soweit dies durch gestiegene Kosten für technische Weiterentwicklung, erhöhte Anforderungen an Datenschutz, den Erhalt und die Erweiterung der Systemfunktionalität oder durch gestiegene Betriebskosten sachlich gerechtfertigt ist. Novosafe wird den Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten über eine Anpassung der Gebühren schriftlich oder in Textform informieren. Übersteigt die Anpassung 5 % im Vergleich zur zuletzt geschuldeten Gebühr, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung ist in Textform innerhalb 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung zu erklären. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt.


Rechnungen der Novosafe GmbH sind binnen sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug berechnet Novosafe Verzugszinsen in Höhe der jeweils geltenden gesetzlichen Zinssätze gemäß § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an Novosafe geleistet werden.


Novosafe ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu verlangen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist Novosafe berechtigt, die weitere Auftragsausführung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.


Teilleistungen können gesondert abgerechnet werden. Novosafe kann in diesen Fällen eine anteilige Vergütung entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen.


Kommt der Kunde mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt erforderliche Mitwirkungshandlungen, kann Novosafe eine pauschale Entschädigung in Höhe von 30 % des vereinbarten Nettovergütungsbetrags verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne berechtigten Grund vom Vertrag zurücktritt oder die Ausführung unberechtigt verweigert.


Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


  1. Lieferung, Ausführung und Gefahrübergang


Die Ausführung und Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsschluss, sofern nicht im Einzelfall schriftlich ein verbindlicher Ausführungstermin von Novosafe bestätigt wurde. Die Frist beginnt frühestens mit Zugang der schriftlichen und vorbehaltlosen Auftragsbestätigung sowie nach vollständiger Klärung aller technischen Details und Mitwirkungspflichten des Kunden.

Kommt es durch unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Novosafe liegen – wie z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Materialengpässe, Streiks, Transportverzögerungen oder sonstige Betriebsstörungen – zu einer Verzögerung der Leistung, verlängert sich die Ausführungsfrist um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wird die Ausführung dadurch dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, ist Novosafe berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen, es sei denn, Novosafe trifft ein Verschulden. Novosafe verpflichtet sich, den Kunden über solche Umstände unverzüglich zu informieren.


Teillieferungen oder Teilmontagen, die für den Kunden nutzbar sind, sind zulässig. Bei Werkleistungen geht die Gefahr spätestens mit Abnahme der Leistung auf den Kunden über. Verlangt der Kunde keine förmliche Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen zwölf Werktage nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung. Eine Abnahme darf bei geringfügigen Mängeln nicht verweigert werden.


Verzögert sich die Anlieferung oder Montage durch vom Kunden zu vertretende Umstände (z. B. fehlender Zugang zur Baustelle, nicht vorbereiteter Montageort), so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Kunden über (§ 446 BGB). Entstehende Mehraufwendungen wie Lagerkosten, Wartezeiten oder zusätzliche Anfahrten werden dem Kunden in nachgewiesener Höhe berechnet. Bleibt die Abnahme der Ware trotz schriftlicher Fristsetzung von mindestens 10 Werktagen aus, sind wir berechtigt, die Ware anderweitig zu veräußern. In diesem Fall verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Der Kunde erhält auf Wunsch eine gleichartige Ersatzlieferung zu einem späteren Zeitpunkt, wobei ein neuer Liefertermin zu vereinbaren ist.

  1. Eigentumsvorbehalt 


Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Novosafe. Der Eigentumsvorbehalt gilt gegenüber Unternehmern auch für Forderungen aus künftigen Lieferungen. Der Kunde verpflichtet sich, das Eigentum von Novosafe bis zur endgültigen Bezahlung nicht zu veräußern oder zu belasten.


  1. Pflichten des Kunden 


Der Kunde hat für ungehinderten Zugang zu den Installationsbereichen zu sorgen, insbesondere für Stromversorgung und Internetanbindung, sofern diese für die Funktion der Systeme erforderlich sind. 


Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten rechtzeitig sämtliche zur Durchführung der Installation erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere: die Bereitstellung von Internetzugang über LAN (falls nicht ausschließlich Internet über Mobilfunk vereinbart ist), die Bereitstellung geeigneter Hilfskräfte (z. B. Handlanger oder Facharbeiter), sofern deren Einsatz durch die örtlichen Gegebenheiten oder besondere bauliche Anforderungen notwendig ist, sowie die Durchführung etwaiger bauseitiger Vorarbeiten, wie Erd-, Stemm-, Verputz-, Maler-, Gerüst- oder sonstiger branchenfremder Nebenarbeiten.

Der Kunde hat für die sichere Lagerung der Komponenten und Werkzeuge sowie für angemessene Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen für das Montagepersonal zu sorgen. Dies umfasst insbesondere trockene, abschließbare Räume sowie gegebenenfalls sanitäre Einrichtungen.


Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die eingesetzten Geräte, Materialien sowie das Eigentum und das Personal von Novosafe auf dem Gelände in gleichem Maße zu schützen, wie er es mit eigenem Eigentum und Personal tun würde.


Ferner ist der Kunde verpflichtet, sämtliche für die Aufschaltung auf eine Alarmzentrale erforderlichen Angaben vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu zählen insbesondere die von Novosafe abgefragten Informationen zum Alarmierungsprotokoll, einschließlich:

  • der zu informierenden Ansprechpartner im Alarmfall,

  • der gewünschten Alarmierungsreihenfolge,

  • der vollständigen Kontaktdaten (Name, Rolle/Funktion, Telefonnummer) dieser Personen,

  • sowie das von jedem Ansprechpartner festgelegte persönliche Sicherheitskennwort.


Diese Angaben sind Novosafe in der von ihr vorgegebenen Form zur Verfügung zu stellen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die benannten Ansprechpartner zur Verfügung stehen und über ihre Rolle sowie über das vereinbarte Alarmierungsverfahren informiert sind.


Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten. Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist Novosafe berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten.


  1. Laufzeit und Kündigung von Dienstleistungsverträgen 


Verträge über die Aufschaltung auf eine Alarmzentrale werden grundsätzlich mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Laufzeitende. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


  1. Gewährleistung und Haftung 


Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate ab Lieferung begrenzt. 


Novosafe haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt, bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn und soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren oder Novosafe eine Garantie abgegeben hat. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


Wenn ein Techniker auf Anweisung von Novosafe das Objekt des Kunden aufsuchen muss, geschieht dies innerhalb der Geschäftszeiten (zwischen 08.30 und 18.00 Uhr, Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen) zum vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit. Die außerhalb dieser Geschäftszeiten vereinbarungsgemäß erbrachten Leistungen werden dem Kunden zum jeweiligen Stundensatz in Rechnung gestellt. Der Kunde sorgt dafür, dass dem Techniker am Tag und zu der Zeit, zu der der Termin stattfindet, Zugang zum Objekt gewährt wird. Eine Stornierung des Termins durch den Kunden muss mindestens 24 Stunden im Voraus telefonisch oder per E-Mail erfolgen, andernfalls werden die unnötige Reisezeit nach dem geltenden Stundensatz sowie die vergeblichen Reisekosten, soweit angefallen, berechnet.


  1. Datenschutz 


Nähere Informationen kann der Kunde unserer gesonderten Datenschutzerklärung entnehmen. Novosafe erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsdurchführung und Kundenkommunikation. Der Kunde hat sicherzustellen, dass bei Nutzung bildgebender Systeme (z. B. Kameras) die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten gegenüber Dritten erfolgt. 


Novosafe verarbeitet im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen personenbezogene Daten, insbesondere bei der Aufschaltung auf Notrufzentralen, der Protokollierung von Alarmereignissen und bei der Übertragung von Video- oder Audioinhalten.


Sofern der Kunde ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist und selbst als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO agiert (z. B. als Betreiber eines Kamera- oder Alarmsystems), erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden auf Grundlage einer gesondert zu schließenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO). Diese ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.


Soweit der Kunde bildgebende Systeme (z. B. Kameras, Gegensprechanlagen) einsetzt, ist er – unabhängig von seiner Unternehmereigenschaft – dafür verantwortlich, dass die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten (einschließlich etwaiger Aufnahmen von Dritten oder öffentlichen Bereichen) rechtmäßig erfolgt. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass etwaige Informations-, Nachweis- und Rechenschaftspflichten gemäß Art. 12 ff. DSGVO gegenüber betroffenen Personen eingehalten werden.


Der Kunde stellt Novosafe von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer datenschutzwidrigen Erhebung oder Verarbeitung resultieren, soweit Novosafe nicht für die Pflichtverletzung verantwortlich ist.


Soweit im Rahmen einzelner Leistungen eine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO gegeben ist, wird eine gesonderte Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit abgeschlossen, welche die jeweiligen Rollen und Pflichten regelt.


  1. Schutz geistigen Eigentums und Nutzungsrechte


Angebote, Planungsunterlagen, technische Zeichnungen, Dokumentationen sowie Software, die dem Kunden von Novosafe im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht und sind ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen Zweck bestimmt. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Novosafe weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder kommerziell genutzt werden.


Überlassene Software darf ausschließlich zur Nutzung im Rahmen des vereinbarten Projekts und nur durch den Kunden selbst verwendet werden. Der Kunde verpflichtet sich, die Programme nicht zu kopieren, zu verändern oder an Dritte weiterzugeben. Programmbeschreibungen, Handbücher oder sonstige Begleitunterlagen dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung vervielfältigt oder inhaltlich genutzt werden.


Im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung ist der Kunde zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Soweit die Übertragung von Daten, insbesondere Alarminformationen oder Statusmeldungen, über öffentliche Telekommunikationsnetze oder sonstige externe Übertragungsmedien erfolgt, übernimmt Novosafe keine Gewähr für die Sicherheit, Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit der Datenübermittlung. Die Risiken aus der Nutzung solcher Netze trägt der Kunde.


Alle im Zusammenhang mit der Nutzung der sicherheitstechnischen Anlagen entstehenden Gebühren, Kosten oder Aufwendungen, die von Dritten (z. B. Netzbetreibern, Behörden, Polizei, Feuerwehr oder Serviceanbietern) erhoben werden, sind vom Kunden zu tragen.


  1. Nutzung von Fotoaufnahmen und Werbung 


Novosafe ist berechtigt, im Rahmen von Referenzprojekten und zur Eigenwerbung Foto- und Videoaufnahmen der installierten Technik sowie der verbauten Systeme zu erstellen und zu verwenden, sofern dadurch keine personenbezogenen Daten sichtbar sind oder der Kunde dem nicht zuvor widersprochen hat. Die Nutzung erfolgt ausschließlich anonymisiert und ohne Rückschlüsse auf Adressen oder Bewohner.



  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht


Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der Novosafe GmbH.

  1. Streitbeilegung


Novosafe ist weder verpflichtet noch bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


  1. Salvatorische Klausel 


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.



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